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Hundeschule im Planungsrecht

Wann

29. September 2024    
18:00 - 19:30

Buchungen

€5,00
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Hundeschulen werden in der Regel als sinnvoll erachtet, allerdings können sie im Innenbereich oft nur eingeschränkt genehmigt werden. Im Außenbereich hingegen bestehen bessere Möglichkeiten, da dort keine Baunutzungsverordnung gilt. Unter bestimmten Bedingungen, wie dem Nachweis eines “beachtlichen Gemeinschaftsinteresses”, kann eine Genehmigung erteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Rücksichtnahmegebot zu berücksichtigen ist, da Hundeschulen potenziell störend wirken können. Es besteht die Möglichkeit, Entscheidungen anzufechten.

Für Mitglieder wurde ein detaillierter Bauplanungsingenieur-Entwurf erstellt, der Lösungsstrategien aufzeigt. Um eine unberechtigte Weiterverbreitung zu verhindern, wird das Gutachten unter bestimmten Voraussetzungen nur Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für dieses Gutachten wurden durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt.

 

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