Zur Erfüllung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit richtet sich ProHunde streng nach festgelegten, grundlegenden Anforderungen an die fachlichen Qualitäten von Sachverständigen des BGH von 1997.
Damit müssen die von uns anerkannten Personen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
Zusätzlich ist die Teilnahme an folgenden Fortbildungsveranstaltungen gefordert:
Dieses Gutachten wird aus formaler und fachlicher Sicht bewertet. Damit ist sichergestellt, dass die sachverständige Person mit Erstellung die Grundforderungen an ein Gutachten nach Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllt.
Vor Ernennung muss von der antragstellenden Person eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, aufgrund derer sich diese zur Einhaltung umfangreicher Pflichten erklärt, die die Neutralität der Gutachtenerstellung und die ordnungsgemäße Durchführung der Gutachtertätigkeit sicherstellen soll (siehe Pflichtenkatalog – folgt)
ProHunde steht als Berufsverband somit hinter seinem Leitsatz „Damit unser Beruf in unseren Händen bleibt“.
Suche hier den nächstgelegenden Sachverständigen für Ausbildung und Erziehung nach § 11 Abs. 1 lit 8 f Tierschutzgesetz und auch Sachverständige für Phänotypologie bei Hunden, alle Treffer erscheinen auf der Karte und als Eintrag darunter.
Um Kontakt zum jeweiligen Sachverständigen aufzunehmen, kontaktiere bitte den Vereinsvorstand per E-Mail.