ProHunde – Berufsverband für Hundeberufe gewinnt wichtige Klage vor dem OVG Münster

Beitragsbild Impfstatus

Münster, den 11. Oktober 2024 – Der größte Berufsverband für Hundeberufe “ProHunde” freut sich, über den Erfolg in einem bedeutenden Rechtsstreit berichten zu können. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in dem Verfahren eines Mitglieds (Az. 20 A 1550/20) entschieden, dass Hundeschulen nicht zur Kontrolle des Impfstatus ihrer Hunde verpflichtet werden können. ProHunde hat die Klage finanziert, die durch Rechtsanwalt Dr. Beaucamp vertreten wurde.

Das Urteil stellt klar: Es gibt keine rechtliche Grundlage, um eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f des Tierschutzgesetzes (TierSchG) mit einer Auflage zur Kontrolle eines wirksamen Impfschutzes zu verbinden. Die Regelung des § 11 Abs. 2a TierSchG in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung bietet hierfür keine ausreichende rechtliche Grundlage.

Ein wichtiger Erfolg für Hundeschulen

ProHunde betont, dass das Urteil einen bedeutenden Schritt für alle Hundeschulen darstellt. Die Verantwortung für die Überprüfung des Impfschutzes liegt bei Tierärzten, die über das notwendige Fachwissen verfügen. Hundeschulen sind nicht in der Lage, den Impfstatus der Hunde fachgerecht zu beurteilen und können daher nicht zur Durchführung solcher Kontrollen verpflichtet werden.

ProHunde setzt sich weiterhin für den Schutz und die Gesundheit von Hunden ein, unterstützt jedoch die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Hundeschulen und Tierärzten.

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