12. April 2019
ProHunde ruft auf: melde Dich und werde Sachverständige(r)
Um ein großes flächendeckendes Netz an Sachverständigen aufzubauen, damit die Ämter in ihrem jeweiligen Bereich darauf zugreifen können, rufen wir alle Kolleginnen und Kollegen, welche die folgenden Kriterien erfüllen, auf, sich bei uns zu melden:
Besitz der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Ziffer 8 f Tierschutzgesetz,
mindestens 5 Jahre hauptberuflich bzw. 8 Jahre nebenberuflich selbstständig ein Gewerbe angemeldet,
nachweisbar Ausbildung von Hundetrainern durchgeführt.
Ein Eintritt in den Verband ist keine Bedingung, um von uns als Sachverständiger anerkannt zu werden. Ausführliche Bedingungen können in unserer Geschäftsordnung eingesehen werden.
Anlage: Ausführliche Begründung dieser Ausschreibung samt weiterführender Links.