Häufig gestellte Fragen ... und unsere Antworten
Diese Seite beantwortet Dir die häufigsten Fragen zu Deiner Mitgliedschaft bei ProHunde. Wenn Du danach immer noch fragen hast, dann beantwortet sie Dir vermutlich »Unsere Satzung und Geschäftsordnung«. Als zukünftiges Mitglied erkennst Du beide an, daher solltest Du da zumindest mal hineingeschnuppert haben.
Rund um Deine Mitgliedschaft
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied zu werden? Open or Close
- Es können nur natürliche Personen Mitglied werden, keine Körperschaften.
- Für eine Vollmitgliedschaft musst Du entweder Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Ziffer 8 f Tierschutzgesetz sein bzw. diese zumindest beantragt haben. Oder Du bist in einer Hundeschule angestellt, deren Inhaber oder Inhaberin über eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Ziffer 8 f Tierschutzgesetz verfügt bzw. diese zumindest beantragt hat.
- Promotionsmitglied kann jede natürliche Person werden, welche die Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft nicht oder nicht mehr erfüllt und unseren Verband bei seiner Arbeit unterstützen möchte.
- Aktive Hundetrainer, die weder eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Ziffer 8 f Tierschutzgesetz besitzen noch einen Antrag für diese gestellt haben, können ebensowenig Voll- oder Promotionsmitglieder werden wie Personen, denen ihre Erlaubnis wegen Verstoßes gegen das TierSchG entzogen wurde.
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Welche Unterlagen muss ich einreichen? Open or Close
Gemeinsam mit dem Aufnahmeantrag übermittelst Du uns (an die Geschäftsstelle) Deine Erlaubnis oder Deinen Antrag auf Erlaubnis.
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Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag? Open or Close
Der Quartalsbeitrag beträgt für Inhaber einer Erlaubnis 15,00 €, für Angestellte und Promotionsmitglieder 12,00 €. Der Quartalsbeitrag ist jedoch nur beim Eintritt in den Verband von Bedeutung, da wir so die anteilige Restjahresgebühr (Quartal des Eintritts sowie alle noch anstehenden Quartale des Jahres) berechnen. Die Gebühr wird für alle anschließenden Jahre einmal pro Jahr eingezogen.
Du kannst Dich auch dafür entscheiden, den Betrag selbst zu überweisen; dann kommen 20,00 € an Verwaltungsgebühr zu dem Jahresbeitrag hinzu. -
Gibt es eine Aufnahmegebühr? Open or Close
Es ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines Quartalsbeitrages zu zahlen.
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Kann ich auch Mitglied in anderen Berufsverbänden sein? Open or Close
Selbstverständlich.
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Wie beende ich die Mitgliedschaft? Open or Close
Manchmal gibt es Gründe, eine Mitgliedschaft in einem Verband wie unserem zu beenden. Wenn Du Dir das gut überlegt hast, hast Du die Möglichkeit, dieses online zu tun. Nutze hierfür ganz bequem die Kündigungsmöglichkeit in der Online-Mitgliederverwaltung. Eine Kündigung ist bis zum 31.10. eines Jahres zum Jahresende möglich.
Rund um Leistungen, Rechte und Pflichten
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Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft? Open or Close
Am besten beantwortet das der Punkt -> Unsere Leistungen. Unsere Leistungen für Dich unter „Mitglied werden“. Auch die diversen Unterpunkte unter Service geben Dir einen tiefen Einblick in unsere Leistungen für Dich. Kurz zusammengefasst: Neben einem starken Verband, der sich für seine Mitglieder bei Politik, Medien und Verwaltung einsetzt, bieten wir Dir eine Plattform für einen methodenunabhängigen Austausch auf vielen Ebenen: Training, Stellenangebote, Fachliteratur, Fortbildungen, u.v.m. In Kooperation mit externen Kooperationspartnern bieten wir Dir besondere Angebote, z.B. auf unseren Bedarf zugeschnittene Versicherungen zu besonderen Konditionen, beim Erwerb bestimmter Automarken oder für die Hilfe bei Zahlungsausfällen. Unsere Kooperationspartner findest Du unter -> Kooperation.
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Welche Pflichten habe ich als Mitglied? Open or Close
Du verpflichtest Dich zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen der aktuellen Gesetzgebung sowie zu einem fairen und kollegialen Umgang mit anderen Mitgliedern sowie zu einem respektvollen Auftreten dem Verband gegenüber innerhalb des Verbandes und in der Öffentlichkeit.
Zudem erkennst Du unsere Satzung und unsere Geschäftsordnung an. -
Kann ich mich bei Euch engagieren? Open or Close
Sehr gerne. Es gibt viele Möglichkeiten, bei uns aktiv zu werden: offizielle Aufgaben im leitenden Team, durch punktuelle Unterstützung bei diversen laufenden Aufgaben oder in themenbezogenen AGs. Einfacher ist es für uns, auf Dich zuzukommen, wenn Du uns über Deine Engagementbereitschaft informierst und wir Deinen Background, ggf. Deine besonderen Kenntnisse kennen. Sprich uns bitte einfach darauf an.
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Muss ich bestimmte Fortbildungsveranstaltungen besuchen? Open or Close
Nein, wir schreiben den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen nicht vor. Unabhängig von den Vorgaben der Veterinärämter gehen wir jedoch davon aus, dass verantwortliche Hundetrainerinnen oder Hundetrainer wissen, welche Veranstaltungen sie besuchen sollten. Auf Anfrage beraten wir diesbezüglich aber gerne.
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Bietet der Verband auch Fortbildungen an? Open or Close
Grundsätzlich nein, denn viele unserer Mitglieder bieten ihrerseits Fortbildungen an. Und wir wollen keine Konkurrenz für diese darstellen. Zukünftig werden wir jedoch in ausgewählten Bereichen (Steuer, Recht, Marketing usw.) Fortbildungen für Mitglieder anbieten.
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Ist der Verband für oder gegen die Erlaubnispflicht für Hundetrainer? Open or Close
Selbstverständlich ist der Verband für die Erlaubnispflicht für Hundetrainer – für alle. Denn Tierschutz unterscheidet nicht, ob die Ausbildung in einem Verein oder in einer gewerbsmäßigen Hundeschule durchgeführt wird. Für die Ausbildung zur Vorbereitung auf das Fachgespräch hat der Verband den Veterinärämtern im März 2017 einen umfangreichen Anforderungskatalog und einen Vorschlag zur Durchführung des Fachgesprächs zur Verfügung gestellt. Beides steht zum Download bereit.
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Ich möchte Hundetrainer/Hundetrainerin werden. Wie finde ich eine geeignete Ausbildungsstelle? Open or Close
Auch hier stellt der von uns erstellte Anforderungskatalog eine große Hilfe dar. Ein Abgleich mit der angeboten Ausbildung erleichtert die Auswahl. Wesentlich bei der Auswahl sollte ein umfangreiches Praxisangebot sein.
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Bietet der Verband einen eigenen Hundeführerschein an? Open or Close
Nein, der Verband unterstützt und bietet keine eigene Hundeführerscheinprüfung o. ä. an, die für den Prüfer die Mitgliedschaft in einem (in unserem) Verband bedingt. Die Durchführung einer Hundeführerscheinprüfung o. ä. sollte ausschließlich eine behördliche Aufgabe sein. Diese Regelung sollte bundesweit gelten. Denn die Hunde und ihre Hundehalter leben ja in Deutschland und passieren unter Umständen die Ländergrenzen mit Ihren Hunden. Beim Autoführerschein bietet der Fahrlehrerverband auch keine eigene Prüfung an. Deswegen setzten wir uns dafür ein, dass der Gesetzgeber endlich seiner Verantwortung nachkommt und bundeseinheitliche Vorgaben erlässt. Damit könnten alle Anbieter die Ausbildung und zur Verfahrensvereinfachung auch die an-schließenden Prüfungen durchführen. Denn der Befähigungsnachweis soll der Sicherheit der Bürger und dem Schutz der Hunde dienen und für alle erschwinglich bleiben.