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Nicht mit uns

Nicht mit uns

Wir dürfen nicht wegschauen. Aber Facebook oder Instagram sind keine Lösungen. Es war kein Mitglied von uns beteiligt. Beitrag auf br.de: Tierquälerei-Verdacht in Hundepension: Polizei ermittelt zum Beitrag auf br.de

Neuer Preisvorteil für ProHunde-Mitglieder

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ProHunde-Mitglieder aufgepasst! Entdeckt jetzt exklusiv bei DOGVERS: Innovative Hundehalterhaftpflicht für alle Hunderassen. Einzigartige Tarife, herausragende Leistungen – nur für euch! weitere Infos

Beißvorfall in Bremen

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Nach einem Beißvorfall, bei welchem ein Rottweiler sich von der Leine losriss und ein Kind schwer verletzte, sollte in Bremen schnell ein allgemein verpflichtender Hundeführerschein, ähnlich, wie in Niedersachsen, eingeführt werden. Doch ganz so schnell, wie von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) vor 2 Wochen angekündigt, wird dieses Gesetz nun doch nicht kommen. Ein entsprechender Entwurf soll nun zum 1. April ins Parlament eingereicht werden. Schon vor mehr als einem Jahr hatte der Vorstand des Berufsverbandes ProHunde u.a. Kontakt zur Bremischen Bürgerschaft aufgenommen. Wie in verschiedenen anderen Landesparlamenten auch, wurde darauf hingewiesen, dass der Niedersächsische Hundeführerschein nicht wirklich geeignet ist, seinen Zweck im Sinne der Gefahrenabwehr zu erfüllen. Beitrag zum Beißvorfall auf taz.de zum Beitrag auf taz.de

UpToDate – Der NEUE ist da!

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Bleibt „Up to Date“ bei ProHunde Es gibt Dies & Das, Silvester, Impfen, Niedersachsen, Befristung und ganz viel neuer Vorstand mal anders! Schaut rein! Und vielleicht seid ihr beim nächsten UptoDate mit einem Thema oder einem Beitrag selber dabei! Meldet euch! Download UpToDate vom 23.11.2023

ProHunde äussert sich – Wie sinnvoll ist eine generelle Prüfung für Hundehalter?

ProHunde äussert sich - Wie sinnvoll ist eine generelle Prüfung für Hundehalter?

Als größter Berufsverband für Hundedienstleistende werden wir desöfteren angefragt, wenn es um Hundethemen, hier speziell um Hundeerziehung geht. Daher äußern wir uns immer wieder, wenn es um wichtige Themen geht, die uns wichtig sind und wo wir aufklärend tätig sein können. Wir freuen uns sehr, euch berichten zu können, dass unsere Stellungnahme zum Thema Sachkundenachweis und Problematik in der Hundeerziehung dazu in einem Artikel inzwischen vielfach in Zeitungen zu lesen war und wir damit unsere Position und unsere Expertise zeigen konnten. Schaut doch gern mal in den Link und macht euch ein Bild. zum Online-Artikel auf www.rnd.de

7 Jahre ProHunde – Wir stellen uns Euren Fragen!

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Wir laden euch herzlich ein, den Berufsverband „ProHunde“ und uns als Mitglieder und Vorstand kennenzulernen. Schaut rein, stellt Fragen oder hört einfach nur zu… Ihr werdet sehen, bei uns geht es wirklich um die Belange der Mitglieder und nicht um Erziehungsmethoden, Leckerchenfragen und Pflichtfortbildungen. Wann? Am 20.08.2022 um 19.00 Uhr Wo? Zoom Anmeldung? Ab dem 14.08.2022 unter „7jahre@pro-hun.de“ mit dem Betreff „Zugangsdaten“. Zugangsdaten werden dann übermittelt. HINWEIS Diese Veranstaltung richtet sich an Angehörige von uns vertretener Berufe (HundetrainerInnen und Dogwalker) und Personen, die sich für die von diese Berufe interessieren. Damit wir uns vorbereiten und besser Schwerpunkte bilden können, bitten wir, dass Fragen bis zum 13.08.2022 an „7jahre@pro-hun.de“ gemailt werden. × Dismiss this alert.

Petition für Petitionen

Pro Hunde; kritisch hinterfragt; einleuchtend erklärt

Wir können diese Antwort des Petitionsausschusses auf von uns eingereichte Petitionen nicht mehr lesen: “Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihr erneutes Schreiben, das sich lediglich auf das bereits behandelte Anliegen bezieht und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen und Gesichtspunkte enthält, keinen Anlass zur nochmaligen parlamentarischen Prüfung gibt.” Weil es “keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen und Gesichtspunkte” gibt. Wir möchten nur, dass auf die alten eingegangen wird! Daher:„Wir fordern, dass die Bearbeitung von Petitionen dahingehend geändert wird, das dem Petenten nach Stellungnahme der zuständigen Dienststelle / Behörde / Ministerium, die Möglichkeit gegeben wird, zu dieser eine Gegendarstellung abzugeben, bevor die Petition im Ausschuss beraten wird.“ Bitte unterzeichnen und verteilen: www.openpetition.de/petition/online/petition-fuer-petitionen

Erlaubnis nach § 11 TierSchG oder § 27 HundeG – Berlin i. V. m. Zertifikat der TÄK und IHK

Pro Hunde; kritisch hinterfragt; einleuchtend erklärt

Immer wieder erreichen uns Anfragen hinsichtlich der Auflagen in den Erlaubnissen in Verbindung der Fortbildungsveranstaltungen. Häufig verbunden mit der Anfrage, ob diese von den Tierärztekammern, dem BHV oder dem ibh zugelassen werden müssen bzw. sind? Dazu ist grundsätzlich folgendes festzustellen: Das zuständige Veterinäramt erteilt eine Erlaubnis zur verantwortlichen gewerblichen Tätigkeit nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) oder in Berlin eine Genehmigung für gewerbliche „Dogwalker“ nach § 27 Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG). Zusätzlich muss man in sich beiden Fällen noch gewerberechtlich anmelden. Bei Hundetrainern ist auch eine Anmeldung als Freiberufler möglich. Mit der gewerberechtlichen Anmeldung ist die Anmeldung bei Finanzamt und bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer verbunden. Bei einer erlaubten Tätigkeit nach dem Tierschutzgesetz werden dann häufig Fortbildungen und deren Dauer und Inhalte in den Nebenbestimmungen vorgeschrieben. Da bis 2017 die Zertifikate der TÄK und IHK als Nachweis der fachlichen Kenntnisse bei vielen Veterinärämter ausreichten, glauben viele Kollegen und Kolleginnen, dass beides miteinander verbunden ist und damit ebenfalls die Fortbildungsveranstaltungen, die zum Erhalt der Zertifikate vorgeschrieben sind, für den Erhalt der Erlaubnis notwendig sind. Dieses wird regelmäßig durch entsprechende Aussagen der Veterinäre verstärkt. Dieses ist aus mehreren Gründen falsch. Die Forderung, dass Fortbildungsveranstaltungen von der TÄK, BHV oder ibh freigegeben sein müssen, kann nur für deren eigene Verbände gelten. Die Erlaubnis nach § 11 kann nicht mit dem Entzug des Zertifikates oder ähnlichem oder der fehlenden Anerkennung der Fortbildung durch die Verbände begründet werden. Kurz: Es besteht keine Verbindung zwischen dem Zertifikat und der Erlaubnis! Die „herausgehobene Stellung“ der Zertifikate wurde durch die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (AGT der LAV) im Dezember 2017 als Folge entsprechender Gerichtsurteile aufgehoben. Außerdem gibt es keinerlei gesetzliche Verpflichtungen zur Fortbildung! Fortbildung ist bei unserer beruflichen Tätigkeit zwingend notwendig. Es muss aber jedem freigestellt werden, welche Form und welche Inhalte ausgewählt werden und kann selbstverständlich auch durch Selbststudium geschehen. Wir sind aber der Meinung, dass berufliche Fortbildung in die Hände kompetenter Personen gehört, die über entsprechend umfangreiche Fachkenntnisse verfügen. Bereits am 21.03.2017 haben wir dem Bund und allen Bundesländern ein Konzept zum Inhalt der Ausbildung zur Erlangung der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Ziffer 8f TierSchG vorgestellt. Durch ALLE Antragsteller sollten dann von staatlicher Seite (Veterinärämter) im Rahmen eines Fachgesprächs die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden. Denn wir sind der Meinung, dass, wenn es staatliche definierte Mindestvoraussetzungen zur Berufsausübung gibt, dann auch die Überprüfung staatliche Aufgabe ist, ggf. mit unserer Unterstützung. Unser Beruf in unseren Händen! Download News 19.03.22