Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag?

Pro Hunde; kritisch hinterfragt; einleuchtend erklärt

In unserem aktuellen Beitrag erläutern wir für unsere Mitglieder die grundlegenden Unterschiede zwischen Werk- und Dienstverträgen sowie deren Bedeutung im beruflichen Alltag. Der Beitrag bietet hilfreiche Informationen, um die passende Vertragsart für verschiedene Leistungen zu wählen und rechtssicher zu gestalten. Schau gerne vorbei, um dein Wissen zu vertiefen und sicherzustellen, dass du optimal aufgestellt bist!

Silvester stressfrei für deinen Hund gestalten

Silvester stressfrei für deinen Hund gestalten

Hunde an Silvester: Stress reduzieren und Sicherheit gewährleisten Für uns Menschen ist Silvester oft ein Grund zur Freude, doch für viele Hunde bedeutet es puren Stress. Feuerwerk mit lauten Geräuschen und intensiven Gerüchen kann ihre empfindlichen Sinne überfordern. Die Reaktionen der Tiere reichen von Unruhe, Hecheln und feuchten Pfoten bis hin zu panischen Fluchtversuchen. Besonders betroffen sind Hunde, die neu in der Familie sind oder bereits Angst vor Knallgeräuschen haben. Warum ist Silvester für Hunde so belastend? Hunde nehmen Geräusche, Gerüche und Lichtreize wesentlich intensiver wahr als wir. Die Knallerei und die ungewohnten Reize lösen bei ihnen Stressreaktionen aus, die sich in ihrem Verhalten zeigen. In Extremfällen kann es zu panischen Fluchtreaktionen kommen, insbesondere bei Hunden, die erst kürzlich ein neues Zuhause gefunden haben. Wie kannst du deinem Hund helfen? 1. Rechtzeitige Medikation bei BedarfHat dein Hund große Probleme mit Silvester, sprich frühzeitig mit deinem Tierarzt über mögliche Medikamente. Achte darauf, keine Präparate mit Acepromazin (z. B. Vetranquil oder Sedalin) zu verwenden. Diese dämpfen zwar die Bewegungen des Hundes, lassen ihn aber die Angst bewusst durchleben – eine quälende Erfahrung. Alternativen, die wirklich helfen, müssen rechtzeitig verabreicht werden, um ihre Wirkung zu entfalten. 2. Trost geben statt ignorierenEntgegen früherer Meinungen verstärkt Trost die Angst deines Hundes nicht. Im Gegenteil: Deine Nähe und Zuwendung geben ihm Sicherheit. Lass ihn nicht allein mit seiner Angst, sondern unterstütze ihn, damit er dir weiterhin vertraut. 3. Sicherheitsmaßnahmen draußen Der letzte Spaziergang sollte spätestens am Nachmittag stattfinden, nicht kurz vor Mitternacht. Lass deinen Hund ab Weihnachten nur noch an der Leine laufen. Viele Hunde erschrecken sich vor vereinzelten Böllern, die Tage vor und nach Silvester gezündet werden. Sicher deinen Hund mit einem Sicherheitsgeschirr, einem Zugstopphalsband und zwei Leinen. Befestige eine Leine fest an deinem Körper, z. B. am Gürtel, damit sie nicht aus der Hand rutscht. 4. In geschlossenen Wohnungen Achte immer darauf, dass an der Haustür eine Art Schleuse eingerichtet ist. 5. Während der KnallereiHalte deinen Hund während des Feuerwerks unbedingt drinnen. Auch Hunde, die bislang keine Angst gezeigt haben, können plötzlich reagieren. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Böller in der Nähe explodiert und den Hund verletzt oder erschreckt. Vorsorge für den Notfall Falls dein Hund trotz aller Vorsichtsmaßnahmen entläuft, solltest du im Voraus wissen, an wen du dich wenden kannst. Informiere dich über Experten in deiner Region, die Erfahrung mit entlaufenen Hunden haben, und speichere deren Kontaktdaten. In Stresssituationen ist es schwierig, schnell die richtige Entscheidung zu treffen. Du findest hier geeignete Ansprechpartner: zum Artikel Pettrailer bei ProHunde. Mit guter Vorbereitung, rechtzeitiger Planung und viel Fürsorge kannst du deinem Hund den Jahreswechsel erleichtern. Gemeinsam schafft ihr ein stressfreies Silvester und startet entspannt ins neue Jahr. 🐾 Artikel teilen Weitere Artikel

Hunde gewerbsmäßig halten, betreuen oder ausbilden?

Beitragsbild Hunde gewerbsmäßig halten, betreuen oder ausbilden?

Wusstest du, dass du dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz brauchst? 🦮
Was du dafür tun musst, warum es manchmal kompliziert wird und welche Fallen im Verfahren lauern, erfährst du bei uns.

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Assistenzhund und Therapiebegleithund: Was ist der Unterschied?

Pro Hunde; kritisch hinterfragt; einleuchtend erklärt

Assistenzhunde und Therapiebegleithunde spielen eine wertvolle Rolle im Leben vieler Menschen, werden jedoch häufig verwechselt. Beide werden speziell ausgebildet, um Menschen zu unterstützen, unterscheiden sich jedoch in ihren Aufgaben, Rechten und Einsatzbereichen. Während Assistenzhunde individuell auf die Bedürfnisse einer einzelnen Person abgestimmt sind und besondere gesetzliche Rechte genießen, arbeiten Therapiebegleithunde vor allem mit Fachpersonal in therapeutischen Kontexten. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Unterschiede und rechtlichen Rahmenbedingungen beider Hundetypen.   Die Begriffe „Assistenzhund“ und „Therapiebegleithund“ werden oft gleichgesetzt. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede. Assistenzhunde haben besondere Rechte. Im Gegensatz zu Therapiebegleithunden dürfen sie mit in den Supermarkt, zum Friseur und in die Arztpraxis. Assistenzhunde begleiten und unterstützen eine einzelne Person ganz individuell. Sie werden speziell für diese Person ausgebildet bzw. die bedürftige Person bildet den eigenen Hund selbst aus. Sie übernehmen bestimmte Aufgaben und leben mit der bedürftigen Person zusammen. Therapiebegleithunde hingegen haben keine besonderen Rechte. Therapiebegleithunde helfen ganz unterschiedlichen Menschen. Sie sind zum Beispiel in einer ergotherapeutischen Praxis für viele verschiedene Menschen da oder begleiten medizinisches Fachpersonal in Pflege- oder psychiatrischen Einrichtungen. Viele Tierarten eignen sich auch für den therapeutischen Einsatz. Wie der Name schon sagt, unterstützen Assistenzhunde den Menschen im Alltag, während Therapiebegleithunde die Behandlung/Betreuung von Menschen durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal erleichtern oder erst ermöglichen. Wesentlichen Unterschiede liegen also in der Zeit nach der Ausbildung des Hundes für seine Tätigkeit. Während der Therapiebegleithund bei seiner ausgebildeten Bezugsperson und in deren Verantwortungsbereich verbleibt, wechselt der Assistenzhund seine Bezugsperson, wenn er nicht bereits von dieser ausgebildet wurde. Er wird dem behinderten Menschen anvertraut und trägt durch sein Verhalten wesentlich zu dessen Wohlbefinden und /oder Sicherheit bei. An ihn und seine Ausbildung werden daher sehr hohe Anforderungen gestellt, denen das Assistenzhundegesetz Rechnung trägt. Die §§ 12e bis 12l Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) werden in der Assistenzhundeverordnung (AHundV) konkretisiert. Die AHundV regelt unter anderem die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund (§ 5 AHundV geht auf die gesundheitliche Eignung ein und enthält einen ausführlichen Befundbogen). die Ausbildung von Assistenzhunden und Mensch-Hund-Gemeinschaften (Abschnitt 3) die Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Hund-Gemeinschaften (§ 4) die Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 29 AHundV) die Zulassung von Prüferinnen und Prüfern (§ 30 AHundV)   Weitere amtliche Informationen finden sich auf dieser Seite: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/Fragen-und-Antworten-AHundV/faq-ahundv-art.html#doc7abd2dd1-6c8c-472f-aa63-8fd023fc72a0bodyText8 Download Artikel als PDF Assistenzhund und Therapiebegleithund: Was ist der Unterschied? Artikel teilen Weitere Artikel

Die Kastration ersetzt keine Erziehung!

Artikebild Kastration

Die Entscheidung zur Kastration eines Hundes sollte stets eine Einzelfallentscheidung sein, basierend auf einer umfassenden tier- und verhaltensmedizinischen Abwägung der Vor- und Nachteile. Tierärzt*innen müssen dabei über mögliche negative Auswirkungen aufklären und – wenn wirklich nötig – die schonendste Methode anwenden. Vor 5 Jahren wurde das Merkblatt 120 der TVT auf Betreiben von ProHunde vom Netz genommen, welches fehlerhafte Informationen zur Kastrationspraxis enthielt. Gerade deshalb ist eine fundierte Aufklärung heute umso wichtiger. Insbesondere bei jungen Hunden vor der Geschlechtsreife ist eine Kastration medizinisch oft schwer zu rechtfertigen, da sie essenzielle Organe für die gesunde Entwicklung entfernt. Während die Kastration frei lebender Straßenhunde im Ausland als Tierschutzmaßnahme gerechtfertigt sein kann, ist eine vertragliche Verpflichtung zur Kastration von importierten Hunden in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Auch hier gilt: Es muss im Einzelfall entschieden werden, was für das Tier am besten ist. Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) Artikel teilen Weitere Artikel

Bilder von Veranstaltungen

Artikelbild Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen

In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage gestellt, welche Aspekte bei der Veröffentlichung von Bildern von Veranstaltungen zu berücksichtigen sind.

1. Einwilligung der abgebildeten Personen

Grundsatz: Grundsätzlich brauchst du die ausdrückliche Einwilligung der…

Pettrailer bei ProHunde

Pettrailer bei ProHunde

Wir würden euch gern zeitnah eine Liste von kompetenten Stellen zur Verfügung stellen, damit ihr im Fall, dass einem eurer Kunden, oder im schlimmsten Fall euch selbst, ein Hund entlaufen sollte, schnell Hilfe bekommt bzw vermitteln könnt. Da das Risiko gerade ab jetzt bis Silvester und kurz danach besonders hoch ist, bitten wir diejenigen von euch, die neben ihrer „normalen“ Tätigkeit auch als Hundesicherer arbeiten, uns dies bis spätestens Freitag mitzuteilen an region_west@pro-hun.de. Artikel teilen Weitere Artikel

Es ist zum Wahnsinnig werden!

Beitragsbild qualzuchtgesetz

Wie lange dauert die Ausbildung im Bereich des Rechts zu einem beamteten Veterinär oder „Amtsveterinär“? In jedem Beruf wird vorausgesetzt, dass man mit den dafür geltenden Gesetzen und Verordnungen klar vertraut ist. Wieso ist es in den Veterinärämtern dann nicht bekannt, dass eine Rechtsnorm in einem Gesetz oder einer Verordnung keine Rechtsgrundlage für Eingriffsmaßnahmen darstellt. Jede Handlung einer Behörde stellt (außer rein verwaltungsinterne Handlungen) immer auch einen Eingriff in die Grundrechte eines Menschen dar! Ein Hund steht bekanntermaßen im Besitz/Eigentum eines Menschen. Demnach ist eine Anordnung, bei dem Hund etwas zu unterlassen oder vorzunehmen auch gleichzeitig ein Eingriff in die Grundrechte des Menschen! Es sollte zudem innerhalb der Behörde bekannt sein, dass, wenn in einem Gesetz steht, dass eine „Verordnung“ Näheres regelt, bei Fehlen einer solchen Verordnung grundsätzlich keine Hilfskonstrukte als Ersatz erstellt werden dürfen. Folglich gibt es auch keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Anordnungen – gleich welcher Art. Warum mich das aufregt?! In § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 25.11.2021 steht, dass die Ausstellung verschiedener Hunde mit bestimmten Merkmalen verboten ist. In diesem Zusammenhang fällt dann einigen Amtsveterinären ein, dass im § 11 b Tierschutzgesetz „Qualzuchten“ verboten sind. Einige drohten daraufhin sogar weitergehende Maßnahmen, als nur das Ausstellungsverbot an. Teilweise erfolgte dies sogar mit dem Hinweis darauf, dass die Zucht ein Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz und damit strafbar sein könnte.  „Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn der Züchter damit rechnen muss, dass bei der Nachzucht auf Grund vererbter Merkmale Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“ (Auszug aus dem Tierschutzgesetz von 1986) Dieser Absatz wurde mit kleinen redaktionellen Änderungen in das Tierschutzgesetz von 1998 und 2012 übernommen und führte im Jahr 2005 vermutlich zu dem „Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“[1]. Liest sich soweit ganz gut – wenn es da nicht den § 11 Abs. 4 TierSchG gäbe: „Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates (…) das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 führen kann.“ Von dieser Ermächtigung des Bundesministeriums wurde nie Gebrauch gemacht, d. h. aber nicht, dass die Ämter nun einfach das Gutachten als Entscheidungsgrundlage nehmen dürfen. Eine solche Grundlage kann ausschließlich nur eine Verordnung mit klar definierten und nachvollziehbaren Kriterien sein, die möglichst wenig Spielraum für abenteuerliche und willkürliche Interpretationen lassen. Bei aller angebrachten Kritik an Qualzuchten und deren Konsequenzen für jedes leidende Individuum muss man sich fragen, warum offensichtlich ausschließlich Hunde von Ausstellungsverboten, bzw. Betretungsverboten betroffen sind. Leidet denn eine nebenan ausgestellte brachyzephale Katze weniger als anderes Säugetier? Hängen die Qualzuchtmerkmale und die Konsequenzen von der Tierart ab? [1] http://docplayer.org/80842677-Gutachten-zur-auslegung-von-11b-des-tierschutzgesetzes-verbot-von-qualzuechtungen.html Artikel teilen Weitere Artikel

Das „Qualzuchtgesetz“ – vom sinnvollen Schutz zum unsinnigen Spießrutenlauf?

Qualzuchtgesetz - Schutz oder Spießrutenlauf

Fakt ist: Mit der überarbeiteten Tierschutzhundeverordnung wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Hunde geleistet.Nach der Einführung vor einigen Monaten treten nun jedoch Fragen auf: insbesondere zu nicht definierten Begriffen und zur Auslegung der Verordnung in der Praxis, die für Staunen sorgt. Dazu weiter unten mehr…